Walzettel und Urne

Info zur Ältestenwahl

Ältestenwahl im November 2022

Wir verabschieden uns in diesem Jahr vom dreijährigen Wahlturnus. Zwar wird auch 2025 wieder eine Ältestenwahl sein, ab dann aber für alle Kirchengemeinden unserer Landeskirche im sechsjährigen Wahlturnus.

Neu ist eine Regelung, die es Kirchengemeinden ermöglicht, eine flächendeckende Briefwahl in der Kirchengemeinde zu beschließen. In Mariendorf-Süd wird es auch die Möglichkeit der Briefwahl geben, wir hoffen aber auf eine große Wahlbeteiligung vor Ort, denn es gibt viel zu feiern an diesem Tag.

Nach dem Vorstellungsgottesdienst der neuen KonfirmandInnen ist wieder der Martinsmarkt geplant. Das Wahllokal wird geöffnet sein und nur während des Gottesdienstes schließen.

Bis Mitte Mai muss der Gemeindekirchenrat eine Veränderung der Gesamtzahl der zu wählenden Ältesten beschlossen haben und dies auch an den Kreiskirchenrat anzeigen. Dem Gemeindekirchenrat dürfen insgesamt nicht weniger als vier und nicht mehr als 15 gewählte Älteste angehören.

Die Ersatzältesten rücken nach, wenn gewählte Älteste ihr Amt niederlegen. Bei acht gewählten Ältesten sollte es mindestens zwei Ersatzälteste geben.
Zusätzlich gibt es auch noch die Möglichkeit, Älteste zu berufen. Diese können nicht auf den Platz von gewählten Ältesten nachrücken, sind aber bei allen Sitzungen dabei und unterstützen die Ältesten mit ihrem Fachwissen.
Alle Gemeindeglieder dürfen sich gerne aufgefordert fühlen, Vorschläge für Kandidaten und Kandidatinnen einzureichen!
Und natürlich können Sie sich auch gleich selbst vorschlagen!

Wer Zeit und Lust hat, an der Gestaltung unseres Gemeindelebens mitzuwirken, ist herzlich dazu eingeladen! Informationen über das Amt der oder des Ältesten findet man auch unter www.gkr-ekbo.de Noch einfacher ist es, wenn Sie über die Küsterei mit dem GKR Kontakt aufnehmen.
Alle Vorschläge, die bis zum August beim Gemeindekirchenrat eingehen, müssen geprüft werden, um anhand des Gemeindegliederverzeichnisses die Wählbarkeit zu überprüfen.
Zur Wahl berechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die mindestens 14 Jahre alt sind.


Annette Mühlenfeld


Quelle: In 20 Schritten zur Ältestenwahl, herausgegeben von der Evangelischen Kirche Berlin–Brandenburg-Schlesische Oberlausitz

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