Klimaschutzgesetz der EKBO
Die Landeskirche hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Emission bis 2050 auf Null zu senken. So hat die Landessynode in der vergangenen Herbsttagung ein Klima schutzkonzept verabschiedet. Darin sind zahlreiche Maßnahmen festgeschrieben, die für alle Gemeinden in der EKBO seit dem 1.1.2021 verbindlich gelten. Circa 80 Prozent der Emissionen der Landeskirche entstehen durch ihre Gebäu-de. Um die Emission auf Null zu setzen, rechnet die Landeskirche dabei mit klimabedingten Mehrkosten von circa 150 Millionen Euro bis zum Jahr 2050. Um dies zu finanzieren, führt die Landeskirche eine eigene Klimaschutzabgabe ein. Dabei zahlt jede Gemeinde für die Gebäude, die sich in ihrer Zuständigkeit beinfinden, ab dem Jahr 2023 pro Tonne CO2e 125 Euro in einen kirchlichen Klimaschutzfonds. Aus diesem können dann die Kirchengemeinden bis zu 100 Prozent der klimabedingten Mehrkosten als Zuschuss beantragen. Das verabschiedete Klimaschutzgesetz baut auf dem Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2017 auf. Damit konnten bereits ca. 13.000 Tonnen CO2e pro Jahr eingespart werden. Die Emissionen der Landeskirche liegen heute insgesamt 15 Prozent unter dem Wert von 2015. Da wir in zwei Gebäuden unsere Gemeinde mit Öl, in einem anderen mit Gas heizen, hat der GKR entschieden, ein Planungsbüro zu beauftragen, das ein Gesamtkonzept für ein möglichst emissionsfreies Heizen entwickeln soll. Wir hoffen bei der Umsetzung auch auf finanzielle Unterstützung von der Landeskirche und werden Sie über die weitere Entwicklung des Projekts auf dem Laufenden halten.
Lydia Grund-Kolbinger