Walzettel und Urne

Wahlen zum Gemeindekirchenrat 2019

Wahlen zum Gemeindekirchenrat 2019

Im November stehen sie an, die Wahlen zum Gemeindekirchenrat 2019. Wir sind noch immer auf der Suche nach Menschen, die sich im Gemeindekirchenrat engagieren möchten. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob das etwas für Sie ist, sprechen Sie gerne unsere Pfarrerin Lydia Grund-Kolbinger an oder ein GKR-Mitglied, das Sie kennen. Hier eine kleine Entscheidungshilfe.

Sind die folgenden Punkte für Sie von Interesse?

  • Welche Gottesdienstformate sollen in unserer Kirchengemeinde für alle Gemeindemitglieder sowie interessierten Menschen angeboten werden?
  • Was passiert eigentlich konkret vor Ort mit den Kirchensteuermitteln?

Mit diesen und anderen Fragen beschäftigen sich die Mitglieder des Gemeindekirchenrates einer jeden Kirchengemeinde. Am 3. November 2019 finden wieder Wahlen zu den Gemeindekirchenräten statt. Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das demokratisch gewählte Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben wahrnimmt.
Der GKR setzt sich aus einer festgelegten Anzahl von Mitgliedern zusammen, die von den Gemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt werden. Ab 16 Jahren kann sich ein Gemeindemitglied zur Wahl aufstellen lassen.

Organisation unserer Kirche

Wahlen zum Gemeindekirchenrat 2019

Welche Aufgaben hat der GKR im Einzelnen?

Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel

  • die Förderung der Gemeindegruppen sowie das Zusammenkommen der Gemeinde,
  • die Verantwortung für die schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums in Gottesdiensten und Andachten gemeinsam mit der Pfarrperson,
  • die Sorge für ein gedeihliches Miteinander der Haupt- und Ehrenamtlichen Mitarbeitern,
  • die Bewahrung der kirchlichen Gebäude sowie die Finanzplanung und Vermögensverwaltung.

Was sind die Voraussetzungen zur Mitarbeit im Gemeindekirchenrat?

  • Interesse am Wohlergehen der eigenen Kirchengemeinde
  • Teamfähigkeit: mit anderen arbeiten, diskutieren sowie nach Lösungen suchen
  • Neugier auf das Kennenlernen kirchlicher und demokratischer Strukturen
  • Sachverstand: eigene Fähigkeiten sowie Kompetenzen einbringen
  • Lust auf Verantwortung
  • Einsatzbereitschaft – sei es beim Gemeindefest und auch bei der Finanzplanung

Die Arbeit verteilt sich auf viele Schultern. Wenn Sie grundsätzlich an einigen Punkten Interesse haben, sind Sie quasi schon qualifiziert für die Wahlen zum Gemeindekirchenrat 2019. Kennen Sie vielleicht jemanden, den Sie für geeignet halten und vorschlagen möchten? Unsere Sitzungen finden am ersten Dienstag eines Monats statt. Dann sollte man ab 19 Uhr Zeit haben. Alles andere wird sich dann finden.

Was ist dieses Jahr neu?

Es gibt einige Veränderungen gegenüber den Vorjahren. Eine der wichtigsten ist, dass es nun möglich ist, Jugendliche in den Gemeindekirchenrat zu wählen, sofern der jeweilige
GKR dies nicht bis Ende März ausgeschlossen hat. (Haben wir natürlich nicht!!) Auch die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit haben sich geändert.
Wahlberechtigt ist jedes mindestens 14-jährige Gemeindeglied. Die Voraussetzung „zum Abendmahl zugelassen“ wurde im Gesetz gestrichen.
Auch bei der Wählbarkeit gibt es eine Neuerung: Wählbar ist jedes Gemeindeglied über 16 Jahre, das konformiert oder in anderer Weise mit den Grundlagen des christlichen Glaubens und des kirchlichen Lebens vertraut ist. Eine Konfirmation ist damit nicht mehr Voraussetzung für eine Kandidatur.

Fazit: Mariendorf-Süd braucht Menschen, die sich gerne einbringen und bereit sind, sich in die verschiedenen Aufgabenfelder einer Gemeinde einzudenken und einzubringen. Jeder, der Freude am Gestalten und an Mitarbeit hat, ist geeignet – egal, ob man gut backen oder
Gesetzestexte lesen kann. Es kommt allein auf die Bereitschaft zur Mitarbeit an.
Wer gerne einen Live-Eindruck aus diversen GKR-Sitzungen bekommen möchte, kann sich den Film „Wir bauen Kirche“ von der EKBO anschauen, der anlässlich der Wahl produziert wurde.

Annette Mühlenfeld

Anstehende Veranstaltungen